03 Okt. Abschaffung des Eigenmietwerts
Das ändert sich: Eigenmietwert-Reform in der Schweiz
Mit der Abstimmung vom 28. September 2025 ist ein bedeutender Entscheid gefallen: Der Eigenmietwert für selbstbewohntes Wohneigentum wird in der Schweiz abgeschafft. Für viele Eigentümerinnen und Eigentümer führt dies künftig zu einer deutlichen Reduktion des steuerbaren Einkommens. Gleichzeitig entfällt jedoch die Möglichkeit, Investitionen wie Renovationen, Umbauten, energetische Verbesserungen und Photovoltaikanlagen bei der Bundessteuer geltend zu machen.
Jetzt in Photovoltaik investieren lohnt sich
Die Reform dürfte frühestens 2028 wirksam werden. Bis dahin bleibt der Eigenmietwert bestehen, und alle bisherigen steuerlichen Abzugsmöglichkeiten können weiterhin genutzt werden. Daher ist die Investition in eine Photovoltaikanlage aktuell besonders attraktiv. Neben bestehenden Förderprogrammen bestehen in den kommenden Jahren weiterhin steuerliche Vorteile, die nach Inkrafttreten der Reform entfallen werden.
Photovoltaik und Energielösungen aus einer Hand
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